Deine Unterrichtsfächer an der Landesfinanzschule

Allgemeines Abgabenrecht

Die allen Steuern gemeinsamen Regeln sind als sogenanntes allgemeines Steuerrecht zusammenfassend in der Abgabenordnung (AO) enthalten. Weil sie für alle Steuern gilt, wird die AO auch als "Mantelgesetz" oder "Steuergrundgesetz" des Steuerrechts bezeichnet. Während die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen welche Steuern zu zahlen sind, bestimmt die AO, auf welche Art und Weise dies geschieht. Ohne die verfahrensrechtlichen Regelungen der AO wäre eine Besteuerung der Bürger gar nicht möglich.

Allgemeine Rechtskunde

In vielen Bereichen knüpft das Steuerrecht an andere Rechtsgebiete an. Kenntnisse vor allem im Bereich des Privatrechts aber auch des Handels- und Wirtschaftsrechts sind nach der Ausbildung wertvolle Hilfen.

Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)

Im Fach ADV werden die Grundlagen der Datenverarbeitung der rheinland-pfälzischen und saarländischen Steuerverwaltung vermittelt. Neben den Grundlagen des UNIFA-Systems werden auch Grundlagen zu Textverarbeitungsprogrammen (z. B. Word) vermittelt.

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Bewerten heißt, für ein nicht in Geld bestehendes Wirtschaftsgut einen Wert bestimmen bzw. festlegen. Da sich die Höhe einiger Steuern (z. B. Grundsteuer, Erbschaftsteuer) nach dem Wert von Gütern richtet, die nicht in Geld bestehen, muss für diese Güter ein Wert festgelegt werden. Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes regeln hier die Grundzüge der Bewertung, die im Rahmen des Unterrichts vermittelt werden.

Buchführung und Bilanzwesen

Das Fach Buchführung und Bilanzwesen beschäftigt sich u. a. mit der Verpflichtung von Kaufleuten, Bücher zu führen, und aufgrund von Bestandsaufnahmen (Inventur) eine Übersicht über das betriebliche Vermögen (Bilanz) sowie den erzielten Gewinn (siehe Einkommensteuer) zu erstellen. Die im ersten Teil der fachtheoretischen Ausbildung zu besprechenden Themen werden teilweise bereits an allgemeinbildenden Schulen besprochen.

Politische Bildung, Staatskunde

Inhalt dieses Faches ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über unseren Staat. Den später für den Staat handelnden Mitarbeitern in den Finanzämtern wird während ihrer Ausbildung ein Überblick verschafft über die politischen Abläufe in Deutschland, denn die Steuerverwaltung ist ein aktiver Teil dieses Staates.

Recht des öffentlichen Dienstes

Unterrichtsgegenstand im Fach Recht des öffentlichen Dienstes sind insbesondere die verschiedenen Beamtenlaufbahnen (einfacher Dienst bis höherer Dienst), die staatsrechtliche Stellung der Beamten sowie deren mögliche Funktionen. Organisation der Steuerverwaltung (OFV) Hier werden Aufbau, Gliederung und Aufgaben der Finanzverwaltung erläutert.

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandeln (SGV)

Themenschwerpunkte des Fachs SGV sind die Bereiche Bürgerorientierung, Kommunikation sowie Kooperation. Im Rahmen des Unterrichts werden Kenntnisse vermittelt, die einen möglichst reibungslosen Ablauf im Umgang mit den Steuerbürgern, aber auch mit den Kollegen gewährleisten sollen.

Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen, Vollstreckungswesen)

Steuern werden nach den Regeln der Einzelsteuergesetze (z.B. Einkommensteuer oder Umsatzsteuer) berechnet und nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) gegenüber dem Bürger zahlenmäßig konkretisiert.Für den Staat ist aber entscheidend, dass ihm die Steuern zur Verfügung stehen und er sie durchsetzen kann.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Einkommensteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Sie wird von den natürlichen Personen, die Einkünfte erzielen, unter Berücksichtigung deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Höhe der Einkünfte, Familienstand, Anzahl der Kinder etc.) erhoben. Bei bestimmten Einkünften (z. B. beim Arbeitslohn ) wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug (Lohnsteuer) erhoben. So erfolgt die Entrichtung der Steuer nicht durch den Arbeitnehmer selbst, sondern durch den jeweiligen Arbeitgeber. Man spricht hier auch von einer besonderen Erhebungsform der Einkommensteuer. Nicht zu verwechseln mit der Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer. Diese wird im Gegensatz zur Einkommensteuer lediglich nicht natürlichen Personen (z. B. GmbH´s, Aktiengesellschaften, etc.) auferlegt.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist einer der bedeutendsten Einnahmequellen des Staates. Sie ist darauf ausgelegt, wirtschaftlich vom Verbraucher getragen zu werden. Im täglichen Wirtschaftsleben ist sie (fast) immer präsent. Sei es z.B., wenn ein Kinobesuch ansteht, im Supermarkt eingekauft wird oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Stets entsteht in diesen Fällen Umsatzsteuer, die im Preis für die Lieferung oder die Leistung enthalten ist. Entscheidend geprägt wird das heutige Umsatzsteuersystem durch europäisches Recht. Die Umsatzsteuer ist bislang die einzige einheitliche Steuer innerhalb der Europäischen Union. Die Besteuerungsgrundlagen sind generell in allen Mitgliedstaaten einheitlich gestaltet.

Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)

Das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde wird im Rahmen einer groß angelegten Wirtschaftssimulation unterrichtet. Drei Tage stehen sich die Auszubildenden in der Rolle von Arbeitnehmern, Unternehmern und staatlichen Stellen gegenüber. Neben der Vermittlung von Grundbegriffen aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre, kommen in diesem Wirtschaftsspiel insbesondere praktische Fähigkeiten zum Ausdruck.